Endlich legal sampeln?

Endlich legal sampeln?

Archiv. 31. Mai 2016 | / 5,0

Geschrieben von:
Olaf Hornuf

Heute sprach das Bundesverfassungsgericht ein erstaunliches Urteil. Kunstfreiheit steht über Urheberrecht. Bedeutet das freie Bahn für Samples oder gar für Mashups und Remixe?
Die gute Nachricht zuerst: Deutschlands höchste Gerichtsinstanz hat Hip Hop gesagt. Und sie hat erkannt, dass Samples elementarer Bestandteil dieser Kunstform sind. Nun mögen die staunen, deren Kunstbegriff mit  dem Niedergang der Wiener Klassik endet. Hip Hop und Kunstfreiheit in einem Urteil? Was ist passiert?

Moses Pelham gegen Kraftwerk

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Die lange Geschichte kurz. Vor fast zwanzig Jahren nutzte Moses Pelham -formerly known as Moses P. - einen kurze Sequenz von Kraftwerk. Der markante Loop aus dem 1977 erschienenen Titel "Metall auf Metall" fand den Weg in die Produktion "Nur mir" von Sabrina Setlur - formerly known as Schwester S.  Kraftwerk klagte auf Urheberrechtsverletzung und bekam Recht. Der Song darf derzeit nicht verbreitet werden. Pelham ging in Revision. So wurde über die Jahre und durch die Instanzen immer mal ein Urteil gesprochen, aufgehoben und zurückverwiesen. Letzten Endes legte Pelham Verfassungsbeschwerde ein, da er die Freiheit der Kunst nicht gewürdigt sah. Die Frage die zu klären war, liest sich so:

"... inwieweit sich Musikschaffende bei der Übernahme von Ausschnitten aus fremden Tonträgern im Wege des sogenannten Sampling gegenüber leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen der Tonträgerhersteller auf die Kunstfreiheit berufen können."

Im Urteil kommt das Gericht zum Schluss, dass "Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben." Dabei scheint die Länge - man stritt über 2 Sekunden - nicht unwesentlich. Somit bestätigt das BVG prinzipiell die Legende der "3 Sekunden, die man einfach so sampeln darf". Aber, weder ist das ein Freibrief, noch rechtlich bindend. Eigentlich ändert sich kaum was. Zum einen wurde der Fall zurück an den BGH verwiesen, die sollen an ihrer Begründung arbeiten. Zum anderen sollte man den Urheber um Erlaubnis fragen und im Erfolgsfall finanziell beteiligen.

Pelham vs Hütter

Verfolgt man die Aussagen von Kraftwerks Ralf Hütter, scheint der in erster Linie erbost, dass er nicht gefragt wurde. 1997 war Moses Pelham bereits ein etablierter Produzent, der seinerseits behauptet gar nicht gewusst zu haben, von wem das Sample stammt. Überhaupt sieht er die Bedienung am fremden Schaffen als sein gutes Recht. Weil: Gehört zu Hip Hop und so. Kann da sogar als Reminiszenz dienen. Sofern man weiß, wem man da huldigt. Es fängt an zu stinken, wenn man mal Pelham + Digiprotect recherchiert. Der edle Kämpfer für die Rechte der Kunst verdiente zwischendurch ganz gut mit Massenabmahnungen. Geschäftsgrundlage: Schutz von geistigem Eigentum! Aber auch Hütter schein nicht der gechillte alte Mann. Letztes Jahr verklagte er ein Startup, welches eine Minibrennstoffzelle "Kraftwerk" nennen wollte.

Karlsruhe kippt Samplingverbot (Tagesschau)

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Das Urteil ist ein unerwarteter Lichtblick. Urheber- und Verwertungsrechte - hier geht es um Leistungsschutzrechte, was in obigem Video (Quelle: Facebook / DIE AUFKLÄRER | Kanzlei WBS) super erklärt wird - sollten zeitgemäßer behandelt werden. Was explizit nicht meint, dass alles und immer umsonst sein muss. Die Thematik Mashup & Remix ist eins meiner Lieblingsthemen, ich verzichte auf ein Ausrollen an dieser Stelle. Fakt ist: eine "Sample-Erlaubnis", wie sie heute allerorten herauszulesen ist, gibt es nicht. Das BVG scheint aber weniger strenge Clearing- und Lizenzierungsanforderungen als notwendig zu erachten, als bisher üblich. Das hat Parallelen zu den Anforderungen an eine Coverversion. Oder zur Fair Use Reglung in den USA. Das ist schon ein Novum, aus dem eine allseits zufriedenstellende Praxis erwachsen könnte. Könnte, weil nun ist ja wieder der BGH dran. Pessimisten, welche die Kunst nun -"wo jeder klauen kann" - sterben sehen, könnte man darauf hinweisen, dass nicht geklaut wurde. Müsst ihr nur mal in die Kraftwerk Platte hören. Alle Töne sind noch da.

Hier kann man das Urteil nachlesen

Veröffentlicht in Archiv und getaggt mit Copyrights , Sample

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