Berlin: Gericht kippt generelles Tanzverbot in Clubs und Diskotheken

Berlin: Gericht kippt generelles Tanzverbot in Clubs und Diskotheken

News. 20. August 2021 | / 5,0

Geschrieben von:
Redaktion

Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken wurde per Eilantrag aufgehoben. Ein Gericht entschied, dass die derzeitige Regel unzulässig ist.

Vor wenigen Tagen verabschiedete Berlin die 3G-Regel wie es derzeit zahlreiche Bundesländer tun. Jedoch machte die Stadt dabei eine Ausnahme bei den Clubs und Diskotheken, die nach wie vor mit einem generellen Tanzverbot in Innenräumen belegt wurden. Während Baden-Württemberg, NRW und Hessen das Tanzen bereits ermöglichten, gab es für Clubbetreiber:innen in Berlin wenig Grund zur Freude. Eine Besitzerin einer Diskothek hatte per Eilantrag gegen dieses Verbot geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen. Das generelle Tanzverbot ist also de facto aufgehoben, jedoch mit einigen Einschränkungen.

Die größte dürfte die sein, dass laut Gericht nur geimpfte und genesene Personen zulässig sind. Während anderorts das Testen ebenfalls eine Option darstellt, sind die Berliner Clubs davon ausgenommen. „Diskothekenbetreiber würden durch das umfassende Verbot erheblich in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung beeinträchtigt. Diese Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den sehr überschaubaren Auswirkungen, die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten“, heißt es in der Mitteilung. Ungeimpfte Personen jedoch sind davon explizit ausgenommen, weswegen für die Clubs nun eine klare 2G-Regel herrscht.

Wie das Urteil nun zu werten ist und welche Auswirkungen es in den kommenden Tagen auf die Clubs der Stadt hat, bleibt dagegen abzuwarten. Nach wie vor wurde nur das generelle Tanzverbot aufgehoben, während weitere Schutzverordnungen noch gelten. Sprich es herrscht Maskenpflicht und ein Abstandsgebot auf der Tanzfläche. Ebenso unklar ist, ob Clubs vor dem Öffnen noch Hygienekonzepte beim örtlichen Gesundheitsamt vorlegen müssen und wie die allgemeine Personengrenze in den Innenräumen aussieht.

Eine sofortige Öffnung ist also kaum zu erwarten, da das Urteil sehr kurzfristig eingetroffen ist. In Baden-Württemberg dagegen haben sich die Clubs und Diskotheken mit dem Land geeinigt, dass bei entsprechenden Vorkehrungen die Maskenpflicht in den Innenräumen entfällt.

Veröffentlicht in News und getaggt mit Berlin , Clubs , Corona

Deine
Meinung:
Berlin: Gericht kippt generelles Tanzverbot in Clubs und Diskotheken

Wie findest Du den Artikel?

ø: