GEMA vs YOUTUBE - Über Gewinner und Verlierer

GEMA vs YOUTUBE - Über Gewinner und Verlierer

Archiv. 2. Juli 2015 | / 5,0

Geschrieben von:
Olaf Hornuf

Wahlsiege und Gerichtsurteile haben eins gemeinsam, eine unterschiedliche Wahrnehmung. Was aktuell die GEMA belegt.

Schon mal bemerkt, dass es nach einer Wahl nur Gewinner gibt? Da fällt die SPD auf 17,4% und sieht sich trotzdem auf dem richtigen Weg. Oder die FDP hat Aufwind, weil die blonde Lencke in Bremen zur Abwechslung mal nicht gerissen hat. Ähnlich ist das bei der GEMA. Die behauptet zu zwei aktuellen Urteilen "Bestätigung vor Gericht", während die Presse unisono titelt "GEMA verliert gegen Youtube".

Was ist passiert? Nicht viel bzw. nichts, was wirklich was ändert. Das LG München und das OLG Hamburg haben lediglich bestätigt, dass YouTube nicht grundsätzlich für Verstöße von Nutzern haftet, im Einzelfall aber Videos löschen muss. Bewegung könnte vielleicht ein OHG-Urteil bringen, aber selbst da wäre immer noch zu klären, worüber man seit 2009 streitet. Nämlich, wie die Vergütung aussieht.  Während in anderen Ländern eine Einigung erzielt würde, ist in Deutschland keine in Sicht. Unvorteilhaft für alle Seiten.

Ich verstehe die GEMA, die dort kassieren will, wo von ihr vertretenes Werk zu Einnahmen führt. Ich verstehe weniger, warum sie auch für vermutlich vertretenes Werk die Hand auf hält. Ich folge wiederum der Argumentation, dass Youtube inzwischen weit mehr ist, als die Hostingplattform, die man vor Gericht darstellen möchte. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass Youtube sagt "Eure Forderungen sind uns zu hoch". Genau betrachtet will die GEMA aktuell auch keine Vergütung, sondern via "Täterhaftung" Schadensersatz. Da sieht sich Youtube in der Rolle eines Autoherstellers, der verurteilt werden soll, weil eines seiner Autos bei einem  Banküberfall als Fluchtfahrzeug diente.

Nervig ist die Situation für den "User", trotz Proxy. Auch der Musiker könnte die Reichweite von Youtube für sich nutzen. Promotion ... eine Sache, für die Plattenfirmen früher mal Geld gezahlt haben. Aber früher wurde auf Erfolge auch noch mit Champagner angestoßen.

Festzuhalten ist: es gibt zwei neue Urteile, die eher zugunsten von Youtube auszulegen wären, die aber nichts daran ändern, dass unser überreglementiertes Deutschland (Stichworte: "Neuland", "Internetausdrucker", Günther "Netztaliban" Oettinger)  aus Online-Sicht ein Dritteweltland ist. Und das wird in Zeiten, in denen eine Vorratsdatenspeicherung, trotz gegenteiliger höchstrichterlicher Entscheidungen, durchgewunken wird, erstmal so bleiben. Womit wir wieder bei den Parteien sind. Ich zitiere Sascha Lobo " In vielen Punkten gleicht die Vorratsdatenspeicherung damit dem Leistungsschutzrecht: man hätte so, so, so gern, dass ein Gesetzlein samt passendem Algorithmus ausreicht, und dann ist irgendwie auf wundersame Weise alles wieder gut, was vermeintlich das Internet irgendwie in Unordnung gebracht hat."

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