Meilenstein: Clubs als Kulturstätten eingestuft
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Meilenstein: Clubs als Kulturstätten eingestuft

News. 6. Mai 2021 | / 5,0

Geschrieben von:
Redaktion

Durchbruch am 5. Mai: In einer Sitzung im Bauauschuss wurde ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD durchgebracht, der Clubs baurechtlich mit Theatern, Opern und Konzerthäusern gleichstellt. Dadurch würde es aus baurechtlicher Sicht einfacher werden, neue Clubs zu eröffnen. Auch eine Standortsicherung von bestehenden Clubs wird dadurch gefördert. 

Im Bundestag wurde letztes Jahr das "Parlamentarische Forum Clubkultur & Nachtleben” durch Abgeordnete von Grünen, Linke, FDP, SPD und CDU/CSU gegründet. Ziel war es Clubs und der Clubkultur mehr rechtliche Sicherheit und Aufmerksamkeit zu geben. Eines der entscheidenen Absichten war es dabei die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu novellieren. Dadurch würden Clubs eine neue Einstufung im Baurecht bekommen, mit dem die Eröffnung neuer Clubs vereinfacht und die Schließung erschwert wird. Das parlamentarische Forum war in diesem Bereich mit Anhörungen, Initiativen und öffentlichen Aufforderungen an Bundesbauminister Horst Seehofer aktiv.

Sitzungskonferenz bringt Durchbruch

Am 5. Mai fand nun eine Videokonferenz des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen statt. Dabei wurde der "Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland" im Ausschuss fast einstimmig beschlossen. Aufgrund einer Beschlussempfehlung gilt eine Zustimmung des Bundestags am Freitag den 7. Mai als sicher. Letztlich müsste die Bundesregierung die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beschließen. Das ist selbst in dieser Legislaturperiode, auch in Voraussicht auf die kommenden Bundestagswahlen, durchaus möglich.

Clubs werden nicht mehr als Vergnügungsstätten eingestuft

Dem Bauausschuss nach würden Musikclubs mit Fokus auf Künstler:innen, Nachwuchs und Programmkuratierung baurechtlich mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäuser als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Bisher wurden Clubs in der selben baurechtlichen Kategorie wie Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordelle eingestuft: als Vergnügungsstätten. Das ist ein großer Meilenstein, denn Clubs sind ein wichtiger Teil der kulturellen Vielfalt in Deutschland und wurden bisher oft nicht als "schützenswert" angesehen. Mit der neuen Verordnung würden Clubs eine größere Anerkennung erfahren, die sich auch bei der Rechtssprechung, Politik und Verwaltung zeigen könnte. Es ist dann schwerer einem "kulturellen Standort" die Genehmigung zu entziehen oder zu ersetzen, etwa durch neue Bauprojekte.

Ein Clubsterben, vor allem bei maroden Finanzen, wird dieser Beschluss aber nicht aufhalten können. Durch die Folgen der Corona-Pandemie wird es erhebliche finanzielle Zuschüsse brauchen, die in vielen Fällen nur durch private Investitionen realistisch sind. Durch den Beschluss soll es aber für Neueröffnungen bzw. dem Umsiedeln von Clubs leichter werden. Dadurch wird es einfacher Baugenehmigungen für Clubs zu erhalten. Abgesehen von Ausnahmefällen können sich Clubs aktuell nur in Mischgebieten oder Kerngebieten ansiedeln. Durch die Novelle wäre auch eine Platzierung in anderen Baugebietstypen zulässig.

"Musikclubs prägen die Identität von Stadtteilen"

Vertreter:innen der LiveMusikKommission (LiveKomm) war die Freude an dem Entschluss anzumerken. So sagte Pamela Schobeß, Vorstand und politische Sprecherin, dazu: "Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen." Thore Debor, Sprecher der LiveKomm, ist froh über diesen Beschluss in diesen schwierigen Zeiten. Demnach benötige man "jetzt in Corona-Zeiten diesen überfälligen Schritt mehr denn je".

Laut Marc Wohlrabe, Vorstand der LiveKomm, bekommt die Clubkultur endlich die berechtigte Würdigung für den großen Nutzen für die Gesellschaft. Demnach steuert die Clubkultur einen großen Beitrag für "Städte, Gemeinden und die Gesellschaft" bei. Das sei durch "umfassende Studien in Berlin oder der neuen BundesClubstudie herausgearbeitet worden." Abschließend zu dem Thema sagte Wohlrabe noch: "Lebendige Städte sind ein Schlüssel für eine diverse Gesellschaft und Clubkultur ist einer ihrer Labore.”

In Zeiten von Nullzinsen und einer ungebremsten Vermehrung des gesamten Geldbestandes suchen Investoren immer mehr Bereiche um Geld anzulegen. Die Immobilienbranche war dabei nicht immer die erste Investitionsform, da diese mit viel Aufwand und Komplexität verbunden ist. In den letzten Jahren nahmen aber die Großinvestitionen von Immobilieninvestoren stark zu. Berlin ist dabei europaweit gesehen die Stadt, in der in den letzten 13 Jahren mit Abstand das meiste Geld gesteckt wurde: 42 Milliarden Euro. Durch die Verknappung von attraktiven Baugebieten ist daher der Kampf um bestimmte Lokalitäten längst entbrannt. Die neue Gesetzesnovelle könnte daher zum Schutz von Kulturräumen eine wichtige Rolle spielen.

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