Die Grünen wollen Clubs und Live-Locations besser schützen

Die Grünen wollen Clubs und Live-Locations besser schützen

News. 19. November 2019 | / 5,0

Geschrieben von:
Redaktion

Die Partei Die Grünen will Clubs in Zukunft besser vor Mieterhöhungen, Beschwerden über Lärm und auslaufenden Verträgen schützen, einen entsprechenden Antrag dazu stellte nun die Bundestagsfraktion.

Clubs und Live-Locations sind in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Erst dieses Jahr hat eine Studie der Clubcommission dazu neue Zahlen veröffentlicht, der Erlös der gesamten Clublandschaft in Berlin beziffert sich demnach auf insgesamt 1,48 Milliarden Euro. Eine große Summe, die nun auch langsam aber sicher bei der Politik für mehr Bewusstsein um die Bedeutung der Partykultur sorgt.

Doch trotz steigender Touristenzahlen (2018 sind ein Viertel der insgesamt 13 Millionen Hauptstadt-Touristen alleine wegen der Clubszene angereist) profitieren die Clubs von dieser Tendenz nicht, die Umsätze stagnieren, zunehmend schließen Veranstaltungsorte wie zuletzt der Farbfernseher oder der Loft Club. Grund dafür sind häufig Mietpreiserhöhungen und Lärmbeschwerden der Anwohner. Für letzteres hatte zwar die Stadt Berlin zuletzt einen Lärmschutz-Fördertopf mit einer Millionen Euro zur Verfügung gestellt, diese Summe reicht aber bei weitem nicht aus, außerdem beschränkt sie sich auf Berlin – Die restlichen Clubs in der Republik gehen leer aus.

Die Grünen wollen nun Abhilfe verschaffen: Mieterhöhungen sollen gesetzlich begrenzt, den BetreiberInnen ein besser Kündigungsschutz zugesprochen und ein Anspruch auf Verlängerung gegeben werden. Der Lärmschutz würde mit dem Antrag der Fraktion Sache des Bundes werden, der die Länder und Kommunen hier finanziell unterstützen soll. Außerdem wird bemängelt, dass die deutschen Clubs mit der Einordnung als "Vergnügungsstätte" baurechtlich in dieselbe Kategorie wie Bordelle, Sex-Kinos und Spielhallen fallen, eine angemessene Akzeptanz fiele dadurch schwer. Vielmehr sollen Veranstaltungsorte nach dem Willen der Fraktion künftig als Orte mit kulturellem Zweck definiert (ähnlich wie Theater- oder Opernhäuser, Konzerthallen und Museen) und dementsprechend gefördert werden.

Die Grünen stehen mit ihrem Antrag nicht allein, zuletzt hatte bereits die Partei Die Linke ähnliche Forderungen an die Bundesregierung gestellt.

Der Antrag der Grünen im Überblick:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Musikförderung und durch Einzelmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Club- und Livemusikspielstättenkultur ermöglicht, statt verhindert wird;

2. in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) klarzustellen, dass Clubs und Livemusikspielstätten Anlagen für kulturelle Zwecke sind und sie somit – in Abgrenzung zu Diskotheken - als Kultureinrichtung zu definieren, rechtlich Opern- und Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen und somit wertzuschätzen;

3. Clubs und Livemusikspielstätten sowie die landeseigenen und kommunalen Schallschutzfonds bei der Verbesserung des Schallschutzes zu unterstützen, etwa über einen Schallschutzfonds des Bundes oder die Städtebauförderung;

4. das „Agent of Change“-Prinzip durch eine Gesetzgebung bundesweit einzuführen, damit die heranrückende Bebauung an schützenswerte Kultureinrichtungen bereits beim Bau für einen angemessenen Schallschutz Sorge tragen muss;

5. bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches in § 172 bezüglich der Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) die Möglichkeit der Ausweisung von Kulturerhaltungsgebieten einzuführen;

6. die Verbindlichkeit von Clubkatastern und die Bürgerbeteiligung bei der Erstellung von Clubkatastern mit Hilfe einer Mietereinbindung zu verbessern und hierfür bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches in § 9 BauGB die Kennzeichnung von Kulturräumen in Bebauungsplänen zu ermöglichen (bspw. in § 9 Abs. 5 BauGB);

7. Clubs- und Livemusikspielstätten finanziell mit Hilfe von Instrumenten, wie den Bundes-Schallschutzfonds, dabei zu unterstützen, neue Investitionen und Auswirkungen, die aus Neuregulierungen, bspw. durch die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Aussicht gestellten weltweiten Standards zu Schallregulierung in Veranstaltungsorten, aufzufangen und die Mittelausstattungen der Förderinstrumente entsprechend anzupassen;

8. einen mietrechtlichen Schutz für gewerbliche und kulturelle Einrichtungen, besonders hinsichtlich der Begrenzung von Mieterhöhungen für Gewerberäume, des Kündigungsschutzes, der Mindestvertragslaufzeiten und des Anspruchs auf Vertragsverlängerung, gesetzlich festzuschreiben;

9. die Club- und Livemusikspielstättenbranche mit finanziellen Mitteln weiterhin bei der regelmäßigen Erhebung der Kennzahlen der Branche zu unterstützen. Die Mittel sollen auch eingesetzt werden, um die hier geforderten Maßnahmen des Bundes zu evaluieren;

10. die Förderprogramme für Clubs und Livemusikspielstätten der Initiative Musik, wie den APPLAUS-Preis und die Programme zur Digitalisierung sowie technische Erneuerung und Sanierung, deutlich aufzustocken und auszubauen.

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